Behindertenausweis

Antrag stellen

Wer als schwerbehinderter Mensch anerkannt werden will, muss sich einem Feststellungsverfahren unterziehen. Die entsprechenden Antragsformulare erhält man beim Versorgungsamt seiner Gemeinde, bei den Sozialdiensten der Krankenhäuser oder bei jeder Beratungsstelle für Schwerbehinderte. Der Antrag auf einen Behindertenausweis wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt.

Zur Prüfung der gesundheitlichen Voraussetzungen wird der Ärztliche Dienst des Versorgungsamtes aktiv. An Hand der beigefügten ärztlichen Befunde wird der Grad der Behinderung festgestellt. Wenn die Unterlagen nicht genügen, um Art und Ausmaß der Behinderung zu beurteilen, wird eine Untersuchung veranlasst.

Verlängern

Hat sich bei einem anerkannten Schwerbehinderten die Behinderung verschlimmert, kann beim Versorgungsamt eine Neufeststellung beantragt werden. Eine Verlängerung des Behindertenausweises wird ebenfalls vom Versorgungsamt vorgenommen.

Die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigung ist nach Zehnergraden abgestuft. Die Einstufung reicht von 20% bis 100%. Nach dem Gesetz sind Menschen schwerbehindert, wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent vorliegt.

Merkzeichen

Liegen spezifische gesundheitliche Auswirkungen einer Behinderung vor, werden sie als Merkzeichen in den Behindertenausweis eingetragen.
G steht zum Beispiel für erhebliche Gehbehinderung
B berechtigt zur Mitnahme einer Begeleitperson
H kennzeichnet Hilflosigkeit und BL ist das Merkzeichen für Blindheit

Vorteile

Je nach Art und Grad der Behinderung bietet ein Schwerbehindertenausweis diverse Vorteile. Es kann bei der Einkommenssteuer Pauschbeträge geltend gemacht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein schwerbehinderter Mensch einen Freibetrag für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe erhalten. Auch ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte zählt zu den Begünstigungen.

Arbeitsrechtlich bringt der Behindertenausweis mehr Urlaub und einen besseren Kündigungsschutz. Außerdem kann man als Schwerbehinderter bereits mit 60 Jahren in Rente gehen, muss dafür allerdings Abstriche von der Rente in Kauf nehmen.